Bauernmilliarde? Nein Danke! - Anständige Agrarpolitik? Ja bitte!

Sehr geehrte Damen und Herren,

vergangene Nacht hat die Bundesregierung Eine Milliarde Euro in den nächsten vier Jahren für die Landwirtschaft beschlossen, diese soll die Auswirkungen der neuen Düngeverordnung abmildern. Wir sehen es positiv dass man auch in der großen Koalition nun endlich erkennt dass die Umsetzung der Düngeverordnung nicht ohne Unterstützung der Landwirte möglich ist. Es wird hierbei versucht zu vertuschen, dass man bisher nicht in der Lage war eine vernünftige Düngemittelverordnung auf den Weg zu bringen. Hier sollen Fehler der Politik und der Verwaltung aus der Vergangenheit vertuscht werden und mit einem Trostpflaster behandelt werden. Diese Milliarde Euro bedeutet nichts anderes als die Fortführung der bisher missratenen Politik.
Wir Landwirte von Land schafft Verbindung Deutschland wollen diese „Bauernmilliarde“ in dieser Form ausdrücklich nicht!

Was bedeutet diese Summe für den einzelnen Betrieb? Über vier Jahre würde dies bedeuten: 250 Millionen € pro Jahr. Angesichts der Tatsache dass wir 266.000 Betriebe in Deutschland haben, würde dieses Trostpflaster mit 950€ pro Betrieb und Jahr zu Buche schlagen. Das ist ein Witz! Wenn durch Ausdehnung der Sperrzeiten für die Gülleausbringung mehr Lagerraum geschaffen werden muss, belaufen sich die Investitionskosten schnell auf mehrere 10.000 Euro pro Betrieb!

Die angedrohten Strafzahlungen der EU würden sich auf 850.000 € pro Tag belaufen. Nimmt man nun diese eine Milliarde um die Strafzahlungen zu begleichen würde das genau 3 Jahre und 2 Monate ausreichen. Die gewonnene Zeit muss genutzt werden, um aktuelle repräsentative EU weit einheitliche Messverfahren zu etablieren und die gewonnen Daten nach Brüssel zu melden. Auf Basis dieser aktuellen Daten muss ein sauberes zielführendes Konzept, das auf wissenschaftlichen Erkenntnissen basiert erarbeitet werden. Weiter muss erforscht werden, ob die Landwirtschaft tatsächlich Verursacher der zu hohen Nitratbelastung der einzelnen Brunnen ist. Dies kann einfach und günstig über Untersuchen auf Süßstoffe und Korossionsschutzmittel erfolgen.

Teil 2

Betreff: Stellungnahme von LsV Deutschland zum Referentenentwurfes des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft über die Verordnung zur Änderung der Düngeverordnung und anderer Vorschriften, Artikel 1 Änderung der Düngeverordnung
Wir, konventionell und ökologisch arbeitende Landwirte und Organisatoren der Bewegung „Land schafft Verbindung“, haben eine große Verantwortung gegenüber unseren Verbrauchern, gegenüber unseren Politikern und vor allem auch gegenüber den Böden, die wir seit Jahrzehnten bewirtschaften, um die Bevölkerung zu ernähren und unser Einkommen zu sichern. Als Mitglieder des Bundesrates tragen auch Sie eine Verantwortung, an die wir appellieren wollen.
Sprecher LsV: Sebastian Dickow – 0 171 – 819 84 38 - Dirk Andresen - 0 172 – 41 12 927
Uta v. Schmidt-Kühl (Presse) - 0 173 – 87 62 469 - Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
Die Grundlagen des Referentenentwurfes des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft über die Verordnung zur Änderung der Düngeverordnung und anderer Vorschriften, Artikel 1 Änderung der Düngeverordnung werden von uns praktizierenden Landwirten in Frage gestellt. Wir Landwirte wollen und müssen die Fruchtbarkeit unserer Böden erhalten Wir wollen und müssen weiterhin den Humusaufbau fördern und wollen und müssen natürlich auch als Betrieb wirtschaften, und zwar durch die Platzierung unserer Produkte am Markt und nicht ausschließlich durch Fördergelder der Europäischen Union oder vom deutschen Staat.
Wie uns von verschiedenen Landesregierungen Deutschlands mitgeteilt wurde, wird der aktuelle Referentenentwurf zunächst im Ausschuss für Agrarpolitik und Verbraucherschutz des Bundesrates zur Diskussion gestellt, bevor der Bundesrat und der Bundestag über die Verabschiedung der Verordnung zur Änderung der Düngeverordnung und anderer Vorschriften entscheiden.
Ebenso ist uns bekannt, dass die Ratsmitglieder eines Bundeslandes im Bundesrat ausschließlich mit einer Stimme abstimmen können. Deshalb ist uns sehr daran gelegen, eine einheitliche Lösung zu finden, mit der sowohl Politiker aller Parteien Deutschlands, jeder Verbraucher aber eben auch Landwirte aller Sparten und Regionen Deutschlands d’accord gehen. Denn für uns Praktiker ist es egal, welcher Partei die jeweiligen Länderregierungen angehören. Für uns zählen nur Fakten.
Da wir als Landwirte in Deutschland mit dem aktuellen Referentenentwurf des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft über die Verordnung zur Änderung der Düngeverordnung und anderer Vorschriften, Artikel 1 Änderung der Düngeverordnung, nicht einverstanden sind, fordern wir den Referentenentwurf auszusetzen, bis eine bundesweit einheitliche Überprüfung der Messstellen erfolgt ist.
Wir als Landwirte können unserer Verantwortung nicht mehr gerecht werden, wenn der aktuelle Referentenentwurf des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft über die Verordnung zur Änderung der Düngeverordnung und anderer Vorschriften, Artikel 1 Änderung der Düngeverordnung, so verabschiedet wird. Deshalb fordern wir ganz konkret:
1. Eine zeitnahe, einheitliche Überprüfung aller Messstellen. Dieses gilt sowohl für den baulichen Zustand, als auch im Hinblick auf die Aussagekraft der Messergebnisse. Ziel muss eine repräsentative Abbildung der landwirtschaftlichen Einflüsse auf das bodennahe Grundwasser sein.
2. Eine Binnendifferenzierung, die auf Grundlage des Verursacherprinzips geschieht
3. Eine fachliche Begründung der geforderten pauschalen Unterdüngung von20 % in den „roten Gebieten“, denn wir Landwirt müssen bedarfsgerecht düngen können, entsprechend der Kulturen die wir anbauen.
4. Falls eine Begründung nach Punkt 4 nicht erfolgen kann, bieten wir ein Modell an, welches nach den Prinzipien der Trinkwasserkooperationen tausendfach bewährt ist und über Nmin Messungen in den roten Gebieten kontrolliert wird.
5. Eine Länderöffnungsklausel, um den unterschiedlichen Gegebenheiten in den Bundesländern Rechnung zu tragen und einen angemessenen Handlungsfreiraum gewährleisten zu können.
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6. Keine weitere Verschärfung in den nicht belasteten Gebieten.
Uns ist bewusst, dass wir nur auf die wichtigsten Punkte des Referentenentwurfs eingegangen sind.
Wir Landwirte befürchten, dass die Umsetzung des aktuellen Referentenentwurfs des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft über die Verordnung zur Änderung der Düngeverordnung und anderer Vorschriften, Artikel 1 Änderung der Düngeverordnung, den negativen Strukturwandel in der Landwirtschaft weiter beschleunigen wird. Wir tragen eine Verantwortung für unsere Region, stehen für Insekten- und Naturschutz, für sauberes Grundwasser und gesunde Lebensmittel, sowie für eine klimaschonende Landwirtschaft. So gibt es bereits heute zahlreiche Aktionen, um Gewässer- und Naturschutz nachhaltig und wissenschaftlich basiert weiter zu entwickeln. Wir sind bereit, weitere Maßnahmen auszuführen, wenn diese mit uns Praktikern besprochen werden und einen Nutzen für die Gesellschaft, Insekten, Grundwasser, Tiere und Böden haben. Diese sollten unter sinnvoller Abwägung von Ökonomie, Ökologie sowie unter Berücksichtigung der sozialen Strukturen durchgeführt werden. Wir Landwirte in Deutschland können und wollen das!

Teil 3

In Nordrhein-Westfalen wurden 300 Messstellen für Grundwasser vom renommierten Gutachter Dr. Stephan Hannappel überprüft. Zwei Drittel der Messpunkte in Nordrhein-Westfalen gelten als nicht funktionsfähig.
Der Hydrogeologe war bereits 2016 von der Landesregierung beauftragt worden. Sein Fazit ist bemerkenswert. Bei der Untersuchung der Messpunkte kamen in großer Anzahl technische und bauliche Mängel auf. Relevante chemische Kennwerte – wie auch die Nitratgehalte - lassen sich an derartigen Messstellen nicht repräsentativ ermitteln. Die Hälfte der Brunnen zeigte im Filterbereich einen Lufteintrag. Nahezu die Hälfte zeigten Ablagerungen. Neun Brunnen wurden kameraüberprüft, ALLE wiesen starke technische Mängel auf. Das Ergebnis des Gutachtens lässt sich vorerst wie folgt zusammenfassen:
. Rund zwei Drittel der Messpunkte gelten als nicht funktionsfähig.
. Die Prüfung deutet auf eine unzureichende Wartung der Messstellen hin.
. Die Aussagekraft des Messnetzes ist auch in puncto Nitrat begrenzt.
. Die übrigen NRW-Messstellen lassen ebenfalls große Mängel erwarten.
. Das Messnetz muss vollständig überprüft und die bereits begonnene Sanierung fortgesetzt werden.
Nach diesen Erkenntnissen der Messstellenüberprüfung in NRW muss somit die Aussagekraft der von der Bundesregierung veröffentlichten Messergebnisse deutschlandweit angezweifelt werden.
*Der detaillierte Bericht des Gutachtens aus NRW erscheint in der SUS- (Schweinezucht und Schweinemast) Ausgabe am 6.2.2020
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Teil 4

Zum dänischen Nitratproblem: Vergleicht man die Betrachtungszeiträume 2004-2007 (Nitratbericht DK 2008) und 2012-2014 (Nitratbericht DK 2016) ist eine deutliche Verbesserung der Nitratwerte im Grundwasser durch die um 20% reduzierte Düngung wie sie von Fr. Klöckner beschrieben wird, nicht zu erkennen. Nitratbericht DK 2008* Nitrat Anteil Messstellen >50mg/l (max. Wert) 21% >40-50mg/l (max. Wert) 5% Nitratbericht DK 2016** Nitrat Anteil Messstellen >50mg/l (max. Wert) 20% >40-50mg/l (max. Wert) 5% Dazu auch die Aussage eines dänischen Pflanzenbauexperten: „The reduced N-norms were not useful. It is a very expensive and nor efficient method to reduce nitrogen leaching. This is the general understanding in Denmark now, and last year we got the economic optimal norms back“. (https://www.topagrar.com/acker/news/kritik-am-taube-interview-11582888.html) Quellen: *https://cdr.eionet.europa.eu/dk/eu/colqyikgg/envshdwog/Article_10_91_676_EEC_DK_2004_2007.doc/manage_document **https://cdr.eionet.europa.eu/dk/eu/colqyikgg/envv84upg/ND_Art10_report_DK_20160901_final.pdf/manage_document

Teil 5

Im Folgenden verweisen wir zudem auf die Email, die Georg Keckel am 26.1.2020 an die Abgeordneten des Bundestages gerichtet hat.
Von: Georg Keckl
Gesendet: Sonntag, 26. Januar 2020 16:36 - An: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!' Betreff: Falsche Unterrichtung des Bundestages durch das BMU
Sehr geehrte Damen und Herren,
in der Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Bärbel Höhn, Peter Meiwald, Friedrich Ostendorff, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Drucksache 18/12439 – vom 08.06.2017 (https://dipbt.bundestag.de/dip21/btd/18/126/1812693.pdf) findet sich die Frage 3 der Abgeordneten:
„Wie viele Messstellen aus dem alten Belastungsmessnetz (160 Messstellen aus dem Zeitraum von 2008 bis 2011) sind auch Bestandteil des neuen EU-Nitratmessnetz (692 Messstellen aus dem Zeitraum von 2012 bis 2014)?“
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Darauf gibt das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit namens der Bundesregierung folgende Antwort:
Nach den im Umweltbundesamt vorliegenden Informationen enthält das neue EU-Nitratmessnetz mindestens 100 Messstellen, die bereits Bestandteil des alten Belastungsmessnetzes waren (siehe Anlage 3). Bei verschiedenen Messstellen haben sich die Identifikationsnummer und der Messstellenname geändert, so dass eine eindeutige Zuordnung ohne weitere zeitaufwändige Recherchen bei den betreffenden Bundesländern nicht möglich ist.
Das BMU teilt den Abgeordneten hier mit, dass „mindestens“ 100 alte, ausgesucht hoch belastete „Nitratbrunnen“ in das „neue“ EU-Nitratmessnetz eingeflossen sind. Tatsächlich sind alle (160 von 162 - zwei Messstellen wurden aufgegeben) hoch belastete „Nitratbrunnen“ des alten Nitrat-Belastungsmessnetzes in das „neue“ EU-Nitratmessnetz eingeflossen und das UBA und das BMU wußten das, wollten das Ausmaß dieser Messstellenauswahlmanipulation offensichtlich vertuschen.
In der Märzausgabe der Zeitschrift „top agrar“ fragte diese Zeitschrift das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit (https://www.topagrar.com/…/betriebsleitung-nitratbericht-so…):
„Wie hat die Bundesregierung sichergestellt, dass bei der Ausweitung des ehemaligen EU-Nitratmessnetzes (auch: „Belastungsmessnetz"), das als Datengrundlage der Nitratberichte bis 2012 diente, der Fehler, der durch die gezielte Auswahl von Messstellen in Grundwasserkörpern mit bekannt hohem Nitrateintrag entstand, vollständig behoben wurde? Wie viele der Messstellen im ehemaligen Belastungsmessnetz sind jeweils im aktuellen Teilmessnetz Landwirtschaft (auch: EU-Nitratmessnetz) sowie im aktuellen EUA-Messnetz enthalten?“
Darauf antworte das BMU:
„Von den noch vorhandenen 162 Messstellen des alten Belastungsmessnetz sind daher 160 Messstellen in das neue EUA-Messnetz, und da diese Messstellen alle überwiegend durch Landwirtschaft beeinflusst werden, zugleich auch in das neue EU-Nitratmessnetz eingeflossen.“
Da durch den Import von so vielen Messstellen mit ausgesucht hohen Nitratwerte die Durchschnitte etwas arg hoch, also nitratbelastet, ausgefallen wären, verrät hier das BMU auch noch, was es hat tun lassen:
„Um den Überhang an belasteten Messstellen aus dem alten Belastungsmessnetz auszugleichen sowie um die unterschiedliche Verteilung der Landnutzung in den einzelnen Bundesländern ausreichend abbilden zu können, wurde die Anzahl der Messstellen im Gesamtmessnetz von ca. 800 auf 1200 Messstellen erhöht.“
In der Antwort des BMU auf eine Anfrage von Abgeordneten der FDP, Drucksache 19/8835 vom 29.03.2019 ( https://dipbt.bundestag.de/dip21/btd/19/088/1908835.pdf ) wird diese plumpe, jedem Grundsatz einer wissenschaftlichen Statistik widersprechenden Proben-Auswahl, so dargestellt, als ob die Messstellenauswahl für das Messnetz der EU-Umweltagentur (EUA-Messnetz) – das Nitratmessnetz für den EU-Nitratbericht ist seit der „Messnetzanpassung“ 2016 ein Teil des EUA-Messnetzes - nach „wissenschaftlichen“ Grundsätzen erfolgt sei, siehe Antwort des BMU auf die Frage 14 der Abgeordneten:
Frage 14 „Wurde das EUA-Gesamtmessnetz nach Kenntnis der Bundesregierung EU-weit einheitlich aufgrund wissenschaftlicher Kriterien aufgestellt, sodass ermittelte Messergebnisse zwischen den Mitgliedstaaten vergleichbar sind?“

Antwort der Bundesregierung:
„In Deutschland wurde das EUA-Messnetz nach länderübergreifend abgestimmten wissenschaftlichen Kriterien aufgestellt.“
In diesem Dokument führt die Bundesregierung übrigens ebenfalls auf: „Soweit möglich sollten die
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alten EUA- und EU-Nitratmessstellen, die dem ersten bis fünften Nitratberichtbericht zugrunde lagen, in das neue Messnetz übernommen werden.“

Das BMU und das UBA wußten auch zum Zeitpunkt der Anfrage der Grünen in der Drucksache 18/12439 (08.06.2017), dass alle hoch belasteten Nitratbrunnen des alten Belastungs-Netzes in das neue „Durchschnittsnetz“-Netz hineinmanövriert wurden. Das BMU und das UBA haben in der Drucksache 18/12439 die Abgeordneten mit der Aussage „mindestens 100 Messstellen“ des alten Hochbelastungsmessnetzes seien in das neue Netz aufgenommen worden, in die Irre geführt. Man wollte damit verschleiern, wie man es wirklich gemacht hat. Die Abgeordneten sollten den Eindruck haben, die neuen Nitrat-Durchschnittswerte seinen das Ergebnis einer „objektiven, wissenschaftlichen“ Messstellenauswahl.

Nun mal auf Deutsch: Man hat in einem ersten Schritt das alte Nitrat-Belastungsmessnetz mit den extra ausgesucht schlechten Nitratwerten dem alten, guten, repräsentativen Messnetz der EU-Umweltagentur (EUA-Messnetz) hinzugefügt. Als man dann sah, dass die Durchschnitte in dem so erweiterten Netz etwas zu auffällig schlecht wurden, hat man noch ein paar weniger belastete Messstellen zugepackt, bis man etwa Werte erreichte, die propagandistisch noch als besonders „umweltgefährdend“ verkauft werden konnten aber von vielen als im Bereich des Möglichen eingeschätzt wurden.

Dabei kann niemand annehmen, dass unser oberflächennahes Grundwasser doppelt so schlecht wie das der Niederlande ist. Die Niederlande mit dem starken, intensiven Gemüseanbau u.a. und einer mehr als dreifach höheren Viehdichte! Hier wurden die extrem weiten Spielräume in EU-Gesetzen genutzt, um besonders dogmatisch zu messen, propagandistisch verwertbare Statistiken zu bekommen, wo die andere EU-Länder eher phlegmatisch messen. Man hätte ohne Probleme auch das alte EUA-Messnetz belassen und als EU-Nitratmessnetz ausweisen können, wie andere EU-Staaten, wie es fachlich besser gewesen wäre und wie es der Spielraum der EU-Vorgaben auch zulässt. Mit dem ganzen Wirrwarr wird überdeckt, dass der langjährige Trend zu geringeren Nitratwerten anhält, was das alte Belastungsmessnetz vermutlich auch wieder ausgewiesen hätte und was das BMU bis heute verschweigt. Ebenso wie man es propagandistisch schafft, von der Tatsache abzulenken, dass Nitrat nicht stabil ist, sich mit der Zeit zu Luftstickstoff und Wasser zersetzt, es also keine „Nitratschwemme“ im alten, tiefen Grundwasser geben kann, gedüngt wird ja nicht erst seit heute. Den Schaden haben Deutschland und die Bauern.
Grafik des alten Nitrat-Belastungsmessnetzes siehe Seite 72 in https://dip21.bundestag.de/dip21/btd/18/040/1804040.pdf

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